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   BSG, 03.06.2015 - B 11 AL 10/15 B   

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https://dejure.org/2015,16027
BSG, 03.06.2015 - B 11 AL 10/15 B (https://dejure.org/2015,16027)
BSG, Entscheidung vom 03.06.2015 - B 11 AL 10/15 B (https://dejure.org/2015,16027)
BSG, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - B 11 AL 10/15 B (https://dejure.org/2015,16027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister; Begriff der Eigenleistungsfähigkeit; Substantiierung einer Grundsatzrüge; Erwartbare Klärung einer Rechtsfrage im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister; Begriff der Eigenleistungsfähigkeit; Substantiierung einer Grundsatzrüge; Erwartbare Klärung einer Rechtsfrage im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 - 2
    Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 - 2
    Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.06.2015 - B 11 AL 10/15 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 03.06.2015 - B 11 AL 10/15 B
    Er meint zwar, dass das LSG diese Grundsätze falsch angewandt hat; doch eröffnet die Frage, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat, die Revision nicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
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